Campingplatzordnung
HAUSORDNUNG Camping Blau
Bitte beachten Sie die folgenden Regeln:
- Auf dem Platz inkl. der Zufahrts- und Erschließungsstraßen gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Es gibt keine nummerierten Standplätze; die Plätze werden bei Ihrem Eintreffen zugewiesen.
- Der Zeltplatz darf nur nach erfolgter Anmeldung beim Kontrollpersonal und nach vorheriger Zahlung der Benützungsgebühr betreten werden. Während des Aufenthaltes auf dem Zeltplatzgelände ist das ausgehändigte Armband deutlich sichtbar zu tragen.
- Die Benutzung des Zeltplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Bewachung findet nicht statt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden jeglicher Art (z.B. Unfälle, Verletzungen, abhanden gekommene oder beschädigte Sachen), die bei der Benutzung des Zeltplatzes entstehen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit der Schaden vom Vermieter vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist.
- Abfälle sind in den dafür ausgegebenen Säcken zu sammeln. Das Zurücklassen jegliches Sperrmülles (Zelte, Möbel, diverse Campingutensilien, Kühlgeräte etc.) ist ausnahmslos untersagt. Bei einem solchen Verhalten behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten und die entstandenen Kosten nachträglich in Rechnung zu stellen.
- Die Nachtruhe am Campingplatz, der näher am Red Bull Ring liegt gilt ab 02.00 Uhr bis 07.00 Uhr,
Die Nachtruhe am Campingplatz, der weiter vom Red Bull Ring entfernt ist gilt ab 00.00 Uhr bis 07.00 Uhr, danach ist die Lautstärke von Lautsprechern und Musikgeräten so zu wählen, dass Anrainer und andere Campinggäste nicht belästigt werden. Bei mehrmaliger Missachtung, behalten wir uns das Recht des Platzverweises vor.
- Die früheste Abreise vom Campinggelände bei den Großveranstaltungen ist voraussichtlich am Sonntag ab ca. 20:00 Uhr möglich. Die Verkehrsordnung obliegt dem jeweiligen Veranstalter und liegt nicht im Einflussbereich des Campingplatzbetreibers.
- Den Weisungen der Ordnungsdienste ist unbedingt Folge zu leisten.
- Der Campingplatzbetreiber schließt jegliche Haftung für Personen- oder Sachschäden aus, welche durch die Person selbst oder Dritte verursacht werden.
Es ist nicht gestattet:
- Lagerfeuer zu entzünden (Grillfeuer sind nur in geeigneten Behältnissen erlaubt);
2. Feuerwerkskörper jeglicher Art anzuzünden oder abzuschießen sowie überlaute
Musikanlagen zu betreiben;
3. Zelte mit Gräben zu umziehen;
4. unnötige Fahrbewegungen auf dem Platz insbesondere mit Quads, Mofas,
Motorrollern etc. durchzuführen, ausgenommen ist die An- und Abreise. Fahrten mit nicht straßenzugelassenen Fahrzeugen (Eigenbauten) sind generell verboten!
5. Hunde frei herumlaufen zu lassen.
- Schlechte oder defekte Geräte zu benützen (z.B. alte Kühlschränke, schadhafte Kabeltrommeln)
- Schläuche an Wasseranschlüsse in den Sanitäranlagen anzuschließen (um bspw. Pools zu befüllen)
- Eltern haften für ihre Kinder!
Missachtungen und Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Platzverweis. In Einzelfällen behalten wir uns vor, Strafanzeige zu stellen.
Bitte unterstützen Sie uns bei der Umsetzung dieser Platzordnung.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und viel Spaß!
Ihr Campingplatz-Team